GARANTIE

auf CENTURION Fahrräder ab dem Modelljahr 2020

Für Ihr CENTURION-Fahrrad besteht eine Herstellergarantie (ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer):

  • Lebenslang (die Lebensdauer eines Fahrrades beträgt zehn Jahre) bei Rahmenbruch für alle Rahmen der Nutzungskategorien 1-4
  • 5 Jahre auf Bruch für alle Aluminium- sowie Carbonrahmen, die in keine der oben genannten Kategorien fallen
  • 5 Jahre auf Bruch von Aluminium- sowie Carbon-Starrgabeln
  • Gesetzliche Gewährleistung für Lackierungen und unterlackierte Dekore

Im Garantiefall behält es sich CENTURION vor, das jeweilige aktuelle Nachfolgemodell in der verfügbaren Farbstellung zu liefern – bei Nichtverfügbarkeit das jeweilig höherwertige Modell.

Federbein, Federgabeln und andere Marken-Zubehörteile werden nicht über CENTURION, sondern über die nationalen Vertreiber der Teile-Hersteller abgewickelt.

In allen Fällen ist jedoch Ihr CENTURION-Fachhändler Ansprechpartner und nimmt Ihre Anfragen entgegen.

Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer unter Vorlage des Kunden-Kaufbelegs und/oder des Fahrradpasses, aus dem Kaufdatum, Fachhändleradresse, Modell und Rahmennummer hervorgehen müssen.

Voraussetzung für die Garantie ist bestimmungsgemäßer Gebrauch, die Durchführung der Inspektionsintervalle sowie dass ausschließlich Original-Ersatz- bzw. Zubehörteile verwendet werden und dass Federsysteme mindestens einmal jährlich vom CENTURION-Fachhändler gewartet werden. Die Garantie schließt Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte verursachte Folgekosten nicht ein.

Wettkampfeinsatze sind im Rahmen der jeweiligen Nutzungskategorien zulässig.

Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz/Unfälle, Überbelastung durch zu große Beladung, durch unsachgemäße Montage und Behandlung sowie durch Veränderung des Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten).

Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit der Komponenten müssen die Montagevorschriften der Hersteller und die in dieser Anleitung vorgeschriebenen Wartungsintervalle genau eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Montage-Vorschriften und Prüfintervalle erlischt die Garantie. Bitte beachten Sie die im Handbuch (Original Betriebsanleitung) skizzierten Prüfungen bzw. den unter Umständen empfohlenen, regelmäßigen Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker usw.

Diese Garantiebestimmungen sind freiwillige Leistungen von CENTURION. Darüber hinaus kann der Käufer zusätzliche gesetzliche Rechte haben, die von Land zu Land variieren. Fragen Sie am besten bei Ihrem CENTURION-Fachhändler nach.

Beachten Sie, dass sich bei gewerblicher Nutzung die Garantie für Rahmen und Starrgabeln bei Modellen der Kategorien 1-4 auf 2 Jahre beschränkt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren nationalen Vertrieb, dessen Adresse Sie hier finden.

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